Kernaufgabe ist die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen. Das sind Prüfungen, die per Gesetz – je nach Unternehmensgröße – ausschließlich von vereidigten Buchprüfern und/oder Wirtschaftsprüfern/-innen durchgeführt werden dürfen. Hierbei handelt es sich um sogenannte ‚Vorbehaltsaufgaben‘.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Durchführung freiwilliger Jahresabschluss- und sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Dazu gehören Gründungs-, Verschmelzungs-, Wirtschaftlichkeits-, Due Diligence- und Unterschlagungsprüfungen.

Das dritte hier zu nennende Aufgabengebiet ist die Steuerberatung; Wirtschaftsprüfer/-innen dürfen auf diesem Gebiet tätig werden, auch wenn sie nicht explizit Steuerberater/-innen sind. Den Wirtschaftsprüfern/-innen ist es also unter anderem gestattet, Jahresabschlüsse zu erstellen, Dauermandate mit Finanz- und Lohnbuchhaltung anzunehmen und Steuererklärungen anzufertigen.

Mittlerweile ist auch die Unternehmensberatung ein bedeutsames Tätigkeitsfeld für Wirtschaftsprüfer/-innen: mit ihrer breit angelegten betriebswirtschaftlichen Kompetenz können sie Mandanten/-innen beispielsweise bei der Vorbereitung und Durchführungen von Unternehmenskäufen/-verkäufen, strategischen und/oder organisatorischen Fragestellungen oder auch bei IT-Themen beraten.

Der Vollständigkeit halber seien noch die Tätigkeiten als Gutachter/-innen, Sachverständige und Treuhänder/-innen genannt; zu deren Ausübung sind Wirtschaftsprüfer/-innen in besonderem Maße geeignet:

Bei ihrer Bestellung schwören Wirtschaftsprüfer/-innen einen Berufseid. Damit verpflichten sich Wirtschaftsprüfer/-innen zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Erfüllung ihrer Berufspflichten, zur Wahrung der Verschwiegenheit sowie zur gewissenhaften und unparteiischen Bericht- und Gutachtenerstattung. Mit der Einhaltung ihrer Pflichten leisten Wirtschaftsprüfer/-innen einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Und Vertrauen spielt nicht nur bei Gutachten und in Treuhandverhältnissen eine wichtige Rolle, sondern in der Zusammenarbeit an sich.

Bei allen Tätigkeiten ist das Selbstprüfungsverbot zu beachten.