Dabei handelt es sich um eine systematische Überwachung der Handlungen innerhalb eines Unternehmens. Ziel ist die Sicherstellung, dass alle geschäftliche Aktivitäten im Rahmen etwaiger externer und/oder interner rechtlichen Vorgaben stattfinden. Ein funktionierendes internes Kontrollsystem zielt darauf, ein Verlassen des Handlungsrahmens zu verhindern.
Eine wesentlicher Bestandteil der klassischen Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfer ist die Prüfung des internen Kontrollsystems von Unternehmen. Wirtschaftsprüfer können auch bei deren Ausgestaltung und Umsetzung beratend tätig werden. Selbstverständlich ist das Selbstprüfungsverbot zu beachten.