Was… ist ein internes Kontrollsystem?

Die verlässliche Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen setzt voraus, dass in einem Unternehmen Maßnahmen getroffen werden, die das sicherstellen. Etwaige Abweichungen werden bestenfalls vermieden, oder wenigstens erkannt und an die zuständige(n) Person(en) berichtet.

Diese Maßnahmen können manuell von Personen und (teil-)automatisiert mittels geeigneter IT-Lösungen realisiert werden. Beide Vorgehensweisen dienen der Überwachung und Steuerung der Unternehmensprozesse. Mit der Unternehmensgröße steigt der Umfang der IT-basierten Maßnahmen.

Die Gesamtheit der Maßnahmen wird ‚Internes Kontrollsystem‘ (kurz ‚IKS‘) genannt. Idealerweise ist das IKS nachvollziehbar dokumentiert, so dass sich beispielsweise ein Wirtschaftsprüfer in kurzer Zeit einen Überblick verschaffen kann.

Für die Festlegung von Prüfungsumfängen – ganz gleich es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene oder eine freiwillig beauftragte Prüfung handelt – sind die Existenz, der Umfang, die Qualität und die Dokumentation eines IKS von grundlegender Bedeutung.

Übrigens: Wirtschaftsprüfer prüfen nicht nur IKS, sondern sie können auch bei deren Ausgestaltung und Umsetzung beratend tätig werden. Selbstverständlich ist stets das Selbstprüfungsverbot zu beachten.